Gerhaber — Gerhaber, in Österreich u. Salzburg so v.w. Vormund … Pierer's Universal-Lexikon
Vormundschaft — (Tutela), die rechtlich angeordnete Fürsorge u. Vertretung für eine Person, welche ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst gehörig wahrzunehmen wegen persönlicher Eigenschaften nicht im Stande ist, durch eine andere Person, welche letztere… … Pierer's Universal-Lexikon
Anwalt, der — Der Anwalt, des es, plur. die walte, nicht Anwälte, ein Gevollmächtigter, welcher eines andern Geschäfte besorget, besonders vor Gerichte; ein Gewaltführer, Gewalthaber, Gewaltträger, in Oberdeutschland Gerhab oder Gerhaber, und so fern er eines… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Vormund — 1. Als bösslich solcher Vormund thut, der stilt von seines Pflegkinds gut; nicht minder du Regierer strauchst, so du gemainen nutz missbrauchst. – Gruter, III, 7. 2. Andern ein Vormünder, sich ein Thorminder. »Wie solt ich andere guberniern, da… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon